Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes


Wasserstraßen-Neubauamt Aschaffenburg

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Inhalt: Ludwig-Volk-Steg

Der Ludwig-Volk-Steg ist die zwischen den Orten Margetshöchheim und Veitshöchheim, ca. 10 km flussabwärts von Würzburg, den Main überspannende Fußgängerbrücke. Die nach Ludwig Volk als ehemaligem Bürgermeister Margetshöchheims benannte Brücke wurde am 24.07.1967 eingeweiht. Durch Margetshöchheim führt der viel befahrene Mainradweg. Viele Radler nutzen den Steg, um ins benachbarte Veitshöchheim zu gelangen.

Das Wasserstraßen-Neubauamt Aschaffenburg beabsichtigt, das bestehende Bauwerk gemeinsam mit den benachbarten Gemeinden durch eine Brücke zu ersetzen, die auch im Falle einer Anfahrung durch die heutzutage auf dem Main verkehrenden Schiffe standsicher ist. Flusspfeiler und der Überbau des Ludwig-Volk-Steges halten den Belastungen, die bei einer Anfahrung auftreten können, nicht stand. Zur Zeit der Errichtung der Brücke wurden hierfür nur verhältnismäßig geringe Lasten angesetzt.

Um den Standort für den neuen Steg festlegen zu können, wird zurzeit durch das Wasserstraßen-Neubauamt Aschaffenburg eine Variantenuntersuchung zweier Standorte durchgeführt, die vollständig vom Bund finanziert wird. Eine Beschreibung der Aufgabenstellung des Planers ist auf dieser Seite als PDF-Dokument herunterzuladen.

Der neue Steg wird über den Mainufern höher sein als der bestehende. Das freizuhaltende Profil für die beiden möglichen Standorte ("Gefährdungsraum der Schifffahrt") ist aus hier anliegenden Dateien ersichtlich. Maßgebend sind die durchgezogenen seitlichen sowie die horizontale Linie (6,40 m über dem höchsten Schifffahrtswasserstand. Im Vergleich der beiden Profile ist die geringere Breite des Mains am Standort 2 (Sportplatz Margetshöchheim - Mainfrankensäle Veitshöchheim) erkennbar, die auch Auswirkungen auf die zu erwartenden Baukosten hat.

Auch an den Kosten für den Neubau des Fußgängersteges wird sich der Bund beteiligen. Der Anteil berechnet sich nach einem so genannten Kostenteilungsschlüssel, der im Zuge der weiteren Planung festzulegen ist.