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Was ist eine Bundeswasserstraße?

Nach Bundeswasserstraßengesetz (WaStrG) sind Bundeswasserstraßen

  • die Binnenwasserstraßen des Bundes, die dem allgemeinen Verkehr dienen; als solche gelten die in der Anlage 1 aufgeführten Wasserstraßen; dazu gehören auch alle Gewässerteile, die
    • mit der Bundeswasserstraße in ihrem Erscheinungsbild als natürliche Einheit anzusehen sind,
    • mit der Bundeswasserstraße durch einen Wasserzu- oder -abfluss in Verbindung stehen,
    • einen Schiffsverkehr mit der Bundeswasserstraße zulassen und
    • im Eigentum des Bundes stehen,
  • die Seewasserstraßen.

Bei den Binnenwasserstraßen des Bundes unterscheidet man solche, die dem allgemeinen Verkehr dienen, und solche von untergeordneter Bedeutung, die nicht dem allgemeinen Verkehr dienen, sogenannte sonstige Binnenwasserstraßen des Bundes.

Seewasserstraßen sind die Flächen zwischen der Küstenlinie bei mittlerem Hochwasser oder der seewärtigen Begrenzung der Binnenwasserstraßen und der seewärtigen Begrenzung des Küstenmeeres. Zu den Seewasserstraßen gehören nicht die Hafeneinfahrten, die von Leitdämmen oder Molen ein- oder beidseitig begrenzt sind, die Außentiefs, die Küstenschutz-, Entwässerungs-, Landgewinnungsbauwerke, Badeanlagen und der trockenfallende Badestrand.